Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Produzenten

Die Einhaltung von Sozialstandards in den Produktionsländern wird bereits seit Jahren durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Takko und seinen Produzenten und Subunternehmen geregelt. Für alle Produzenten und Lieferanten gilt ein fester Verhaltenscodex, der so genannten "Code of Conduct", der gewährleistet, dass sich alle Unternehmer in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu äußerster Fairness, Ehrlichkeit und Verantwortung verpflichten. Dies beinhaltet unter anderem, dass keine Kinder- oder Zwangsarbeit zur Herstellung von Takko Produkten eingesetzt werden darf.

Regelmäßige Kontrollen durch Takko oder unabhängige Organisation garantieren, dass die Einhaltung des Code of Conduct sichergestellt wird, sei es durch unangekündigte Inspektionen der Produktionsstätten vor Ort oder durch Mitarbeiterbefragungen. Jeder Verstoß gegen die vertraglich festgelegten Standards führt zur sofortigen Einstellung der Geschäftsbeziehungen.

 

 

Bei der Firma Takko verpflichten wir uns zu:

  • einem hervorragenden Qualitätsstandard in jedem Aspekt unseres Geschäfts und in jedem Teil der Welt.
  • ethischer und verantwortlicher Führung in all unseren Betrieben
  • dem Respekt der Rechte aller Einzelpersonen
  • dem Respekt gegenüber der Umwelt.

Übereinstimmend mit den Werten unserer Marke erwarten wir, dass die gleichen Verpflichtungen von allen unseren Produzenten hinsichtlich ihres Verhaltens bezüglich äußerster Fairness, Ehrlichkeit und Verantwortung in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit geteilt werden. Wir erwarten das gleiche Verhalten von allen Produzenten der Takko Produkte.

Folgende Mindest-Standards sind einzuhalten:

Kinderarbeit

Der Produzent setzt keine Kinder zur Vorbereitung oder Herstellung von Takko Produkten ein.Die Bezeichnung "Kind" bezieht sich auf eine Person die jünger als 15 Jahre ist oder älter, wenn das lokale zugelassene Mindestalter für Beschäftigung oder das Alter der zu erfüllenden Schulpflicht höher ist.Die Produzenten, die junge Personen beschäftigen, die nicht unter die Definition "Kind" fallen, stehen ebenfalls im Einklang mit allen Gesetzen und Regelungen, die auf solche Personen anzuwenden sind.

Zwangsarbeit

Produzenten nutzen keine Zwangs- oder unfreiwillige Arbeit (z. B. Gefängnisarbeit oder andere)

Bestrafung und Belästigung

Produzenten behandeln jeden Mitarbeiter mit Würde und Respekt. Sie wenden keine körperliche Strafe, Gewaltandrohung oder andere Formen der körperlichen, sexuellen, psychologischen oder verbalen Belästigung oder Missbrauch an.

Nicht-Diskriminierung

Produzenten diskriminieren nicht bezüglich Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken einschließlich Gehalt, Vorteile, Förderung, Disziplin, Entlassung oder Ruhestand basierend auf Rassenzugehörigkeit, Religion, Alter, Nationalität, sozialer- oder ethnischer Ursprung, sexuelle Orientierung, Geschlecht, politische Gesinnung oder Behinderung.

Vereinigungsfreiheit

Produzenten respektieren die Rechte der Mitarbeiter sich zu versammeln, organisieren und kollektiv zu verhandeln auf gesetzliche, friedliche Weise, ohne Strafe oder Störung.

Gesundheit und Sicherheit

Produzenten stellen ihren Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung, der allen anwendbaren Gesetzen und Regelungen entspricht. Zumindest muss ein angemessener Zugang zum Trinkwasser und den sanitären Einrichtungen gegeben sein, Feuersicherheit, ausreichende Beleuchtung und Ventilation. Produzenten stellen außerdem die gleichen Standards für Gesundheit und Sicherheit in allen Gebäuden, die sie für Angestellte zur Verfügung stellen, sicher.

Gehalt und Arbeitszeit

Wir erwarten von den Produzenten anzuerkennen, dass Löhne als grundlegende Notwendigkeit wichtig sind, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeiter zu befriedigen. Die Löhne müssen den allgemein üblichen Standards, die vergleichbar mit denen sind, die Gewerkschaften mit anderen Produzenten ausgehandelt haben oder den gesetzlichen Mindestlohnvereinbarungen entsprechen. Zumindest erfüllen die Produzenten alle Bedingungen aller anwendbaren Lohn- und Gehaltsregelungen inklusive derjenigen, die sich auf Mindestgehalt, Überstunden, maximale Arbeitsstunden, Stücklohn und andere Ausgleichselemente beziehen und stellen die gesetzlich geregelten Vergünstigungen zur Verfügung. Abgesehen von außergewöhnlichen geschäftlichen Umständen, verlangen die Produzenten von ihren Mitarbeitern nicht mehr als (a) 48 Stunden und 12 Überstunden pro Woche zu arbeiten oder (b) beachten die Grenzen der regulären Arbeitszeit und Überstunden, erlaubt durch die lokalen Gesetze oder - wo lokale Gesetze die wöchentliche Arbeitszeit nicht limitieren - gilt eine reguläre Arbeitswoche plus 12 Überstunden. Darüber hinaus, abgesehen von außergewöhnlichen geschäftlichen Umständen, haben die Mitarbeiter das Recht auf einen freien Tag in jeder 7-Tages-Periode.Produzenten entschädigen ihre Mitarbeiter für Überstundenarbeit mit solchen Zuschlagsraten, die gesetzlich verlangt werden, oder, falls es keine gesetzlich vorgeschriebene Zuschlagsrate gibt, mit der Rate, die zumindest gleich hoch ist wie der reguläre Stundenlohn. Dort, wo die Industriestandards über den anwendbaren legalen Bestimmungen liegen, erwarten wir von den Produzenten die höheren Standards zu erfüllen.

Publication

Die Produzenten unternehmen entsprechende Schritte, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex gegenüber den Mitarbeitern kommuniziert werden, einschließlich des auffälligen Aushangs einer Kopie dieses Verhaltenskodex in der Muttersprache, an einem Ort, der den Mitarbeitern jederzeit zum Lesen zugänglich ist.

Umweltschutz

Produzenten erfüllen alle anwendbaren Umweltgesetze und Regelungen.

Andere Gesetze

Produzenten erfüllen alle anwendbaren Gesetze und Regelungen, inklusiv derjenigen, welche die Herstellung, die Preiskalkulation, den Verkauf und die Anlieferung von Produkten betreffen. Alle Hinweise auf "anwendbare Gesetze und Regelungen" in diesem Verhaltenskodex beinhalten lokale und nationale Kodexe, Regeln und Richtlinien sowie anwendbare Verträge und freiwillige Industriestandards.

Untervertrag

Produzenten nutzen keine Subunternehmen für die Herstellung von Takko Produkten, oder deren Bestandteilen, die nicht ebenfalls diesen Verhaltenskodex unterzeichnet haben und danach handeln.

Überwachung und Einverständnis

Produzenten autorisieren Takko und seine bestimmten Vertreter (inklusive dritte Parteien) sich an Überwachungsaktivitäten zu beteiligen, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu gewährleisten, inklusive unangekündigter Inspektionen der Produktionsbedingungen und Mitarbeiterwohnungen, Einsicht in Bücher und Aufzeichnungen welche die Beschäftigung betreffen sowie private Befragungen von Mitarbeitern. Produzenten bewahren am Standort alle Dokumente auf, die benötigt werden könnten, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex belegen zu können.


Downloads:

Takko Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Takko Verhaltenskodex für Produzenten.